Letzte Aktualisierung: 15.08.2023. Letzte Änderungen sind rot markiert.
   

§ 1

Der Traditions-Paragraph I, welches das Korn-Verbot beinhaltete, wurde auf der Poppnieten-JHV 2007 gekippt.
Der Präsident ist nicht nur ein Grüßaugust oder Frühstücksdirektor, sondern auch für die Einhaltung dieser Statuten verantwortlich.
 

§ 2

Gekegelt wird alle vier Wochen samstags von 19:30 Uhr bis 24:00 Uhr. Der Präsident beendet den Kegelabend.
 

§ 3 Wer zu den Kegelterminen nicht erscheinen kann, muss seinen unglaubhaften Entschuldigungsgrund vorher einem anderen Kegelmitglied mitgeteilt haben. Generell entschuldigt nur der Tod (Sterbeurkunde muss vorgelegt werden). Bei fadenscheinigen Abwesenheitserklärungen wird abgestimmt, was mit dem Arsch gemacht wird. Noch schlimmer ist es, wenn jemand unentschuldigt fehlt. Dieser hat mit einem Kniefall vorm Kegelpapa ( bzw. Vize-Kegelpapa ) Reue zu zeigen und muss unaufgefordert eine Runde Pils bestellen.
 
§ 4 Falls der Lieblingsverein eines Kegelbruders Meister der 1., 2., oder 3. Liga (wer weiß schon, wohin der Weg des HSV führt) wird oder sein Verein aus einen der drei Ligen absteigt, so hat derjenige bei der nächsten JHV eine Kiste Bier zu schmeißen.
 
§ 5

Der Kegelbeitrag beträgt 10 € pro Kegelabend oder für Mathematiker für 1 Jahr im Voraus 1000,- €.
Auch am Kegelabend Abwesende haben diesen Beitrag zu leisten. Zusätzlich muss man die ihm aufgebrummten Strafen abdrücken.
 

§ 6

Wer Geburtstag hat, muss beim darauf folgenden Kegeln ´ne Runde Bier schmeißen. Verweigert er dieses, gibt´s pro Jahresalter einen Schlag in die Fresse.
 

§ 7 Der technische Strecken-Inspektor (T.S.I.) trägt aus versicherungstechnischen Gründen eine Helmpflicht ab der Klingel-Leine. Tut er dies nicht, handelt er grob fahrlässig und muss einmal in die Vollen werfen. Pro Kegel kriegt er dann 0,5 € Strafe aufgebrummt, wobei Pumpe als 9 zählt.
 
§ 8 Der Scheißekönig muss auf dem darauf folgenden Kegelabend die Scheiße-Kappe tragen. Er hat sich selbst darum zu kümmern, dass er diese semischöne Kopfbedeckung spätestens eine Viertelstunde nach Kegelstart aufgesessen hat und sie dann bis zum Kegelende trägt. Tut er dies nicht beweist er, dass er ein Scheißkerl ist und muss einmal in die Vollen werfen und pro Kegel 0,5 € abdrücken. Es zählt nur das direkte Sch...-Wort (allerdings in allen Sprachen, auch Latein und Esperanto) und auch nur, wenn es auf der Kegelbahn gesagt wurde.
Der Pumpenkönig muss 5 Euro als Zusatzstrafe abdrücken. Die Inhaber des Königs- und Pumpenkönigs-Pokals haben Sorge um diese zu tragen und müssen sie mit nach Hause nehmen. Tun sie dies nicht oder fehlt der Pokal am darauf folgenden Kegeltermin kostet das für sie jeweils eine Runde 0,2 l-Bier.
 
§ 9 Über jeden Gag, egal wie flach er ist, sollte wenigstens geschmunzelt werden. Bei Schenkelklopfern darf man auch Standing Ovations bzw. La-Ola-Wellen erwarten.
 
§ 10 Wer sich vor und sogar während des Königskegelns von der Kegelbahn entfernt, muss sich Beleidigungen unter der Gürtellinie gefallen lassen sowie beim nächsten Kegeln eine Runde Kurzen schmeißen.
 
§ 11 Es herrscht für die Kegelzeit absolutes Frauenverbot auf der Bahn ( Ausnahme: Bedienung ). Auch hier muss der Verantwortliche eine Runde Kurzen ausgeben. Bei Transvestiten muss der perverse Freund nicht eine halbe Runde geben, sondern zwei Runden!
 
§ 12 Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Gastkegler zum Kegelabend mitzubringen. Er ist verpflichtet, sich um den Gast zu kümmern. Umgekehrt gilt dies aber nicht. Der Gast muss selbstverständlich seine Strafen plus den Monatsbeitrag bezahlen, schnorren geht woanders.
 
§ 13 Finden sich keine 4 Teilnehmer (inkl. Gastkegler) zum Kegelabend zusammen, muss das Kegeln abgesagt werden. Natürlich könnte theoretisch ein alleiniges Clubmitglied mit drei Gästen leicht den Königstitel ergattern, aber wer würde sich schon diese Blöße geben?
 
§ 14 Die Finanzen (Kasse, Sparbuch) müssen zweijährlich geprüft werden um Untreue in Form von Koks und Nutten seitens des Kassierers zu unterbinden. Den Termin zur Kassenprüfung gibt der Kassierer vor, um die Verpflegung kümmert sich das Orga-Team.
 
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Kegelfahrt ist alle zwei Jahre. Sie darf nicht in den Monaten Juni, Juli und August stattfinden und ist auf maximal 4 Tage begrenzt.

Das Orga-Team managt die ganze Sache und muss mindestens ein halbes Jahr vor der Fahrt den ungefähren Reisetermin bekannt geben, bis zwei Monate vorher muss der genaue Zeitraum feststehen. Es legt dann eine Frist fest, bis wann sich jeder noch von der Tour abmelden kann.

Bis einen Monat vor der Fahrt müssen alle Beträge, einschließlich der Extra-Urlaubskasse, bezahlt sein.

Außer dem Taschengeld wird alles aus der Kegelkasse verjubelt. Falls jemand den Ausflug nicht antreten kann, bekommt er sein Geld aus der Urlaubskasse zurück. Für den Fall, dass sich jemand nicht fristgerecht abgemeldet hat oder beim Reiseantritt abwesend ist, wird sein Geld natürlich verprasst, das ist klar.

Es ist im Übrigen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da man ja nie wissen kann ( siehe den Fall Frank S. ).

Das Orga-Team verfasst für die Homepage einen Bericht über die Kegelfahrt. Eine Zensur durch den Webmaster oder wen auch immer ist hierbei untersagt. Verstößt doch jemand gegen dieses elementare demokratische Grundrecht, wird dies mit Nackt-Kegeln in Gummistiefeln geahndet. Erlaubt ist aber die Frage, für wen dies eine Bestrafung ist.
 

§ 16 Bei Jahresfahrten werden nur die Fahrtkosten ersetzt. Schließlich ist die Kegelkasse nicht Fort Knox! Die weiteren Pflicht-Veranstaltungen sind der Maigang und ein Winterevent. Lässt das Orga-Team einer dieser Veranstaltungen ausfallen, ist es verpflichtet einen Grillabend auszurichten. Zu Jubiläumsanlässen kann es ein Top-Event geben. 
Diese Veranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vorher vom Orga-Team schriftlich angekündigt werden und dürfen danach nur bei einer Absage von mindestens 50 % der Mitglieder abgeblasen werden.
 
§ 17
Jahreshauptversammlungen sind (wer hätte das gedacht?) alle 12 Monate, und zwar zum Kegeltermin im August. Sie muss auf einem Planwagen stattfinden. Dort werden alle 2 Jahre Neuwahlen durchgeführt.
Diese Wahlen laufen wie folgt ab:
1. Wahl des Wahlleiters
2. Wahl des Präsidenten
- danach leitet der Präsi wieder die Wahl
3. Wahl des Orga-Teams
4. Wahl des ersten Schriftführer, Kassierer, TSI, Bahn-DJ, Webmaster und Supervisor
- der Präsident darf aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung nicht noch zusätzlich als Kassierer oder Schriftführer gewählt werden
5. Wahl der Stellvertreter-Posten
- hier stehen erst alle zur Wahl, die zuvor noch keinen Posten bekommen haben
- hat jemand schon zwei Posten, steht er nicht zur Wahl
Eine Enthaltung bei der Wahl zählt als nicht anwesend.
 
§ 18
Schmeißt ein Kegelbruder aus gutem Grund eine Party, sind dem Anlass entsprechend folgende Beiträge zu entrichten:
Hochzeit/Silberhochzeit: 50 € pro Person / Geburtstag: privat zu Hause: 20 € pro Person; incl. Essen und Musik: nach Absprache / Einladung zum Schützenthron: 30 € pro Kegelmitglied / Bundesverdienstkreuz:  25 € pro Person
Alles andere wird frei entschieden.