Letzte Aktualisierung: 15.08.2023. Letzte Änderungen sind
rot markiert.
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§ 1 |
Der Traditions-Paragraph I, welches
das Korn-Verbot beinhaltete, wurde auf der Poppnieten-JHV 2007 gekippt.
Der Präsident ist nicht nur ein
Grüßaugust oder Frühstücksdirektor, sondern auch für die Einhaltung dieser
Statuten verantwortlich.
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§ 2 |
Gekegelt wird alle
vier Wochen samstags von 19:30 Uhr bis 24:00 Uhr. Der Präsident beendet
den Kegelabend.
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§
3 |
Wer zu den
Kegelterminen nicht erscheinen kann, muss seinen unglaubhaften
Entschuldigungsgrund vorher einem anderen Kegelmitglied mitgeteilt haben.
Generell entschuldigt nur der Tod (Sterbeurkunde muss vorgelegt werden).
Bei fadenscheinigen Abwesenheitserklärungen wird abgestimmt, was mit dem
Arsch gemacht wird. Noch schlimmer ist es, wenn jemand unentschuldigt
fehlt. Dieser hat mit einem Kniefall vorm Kegelpapa ( bzw. Vize-Kegelpapa
) Reue zu zeigen und muss unaufgefordert eine Runde Pils bestellen. |
§ 4 |
Falls der Lieblingsverein eines Kegelbruders Meister
der 1., 2., oder 3. Liga (wer weiß schon,
wohin der Weg des HSV führt) wird oder sein Verein
aus einen der drei Ligen absteigt, so hat derjenige bei der nächsten
JHV eine Kiste Bier zu schmeißen.
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§
5 |
Der Kegelbeitrag
beträgt 10 € pro Kegelabend oder für Mathematiker für 1 Jahr im Voraus
1000,- €. Auch am Kegelabend Abwesende haben diesen Beitrag zu leisten.
Zusätzlich muss man die ihm aufgebrummten Strafen abdrücken.
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§ 6 |
Wer Geburtstag hat,
muss beim darauf folgenden Kegeln ´ne Runde Bier schmeißen. Verweigert er
dieses, gibt´s pro Jahresalter einen Schlag in die Fresse.
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§ 7 |
Der technische
Strecken-Inspektor (T.S.I.) trägt aus versicherungstechnischen Gründen
eine Helmpflicht ab der Klingel-Leine. Tut er dies nicht, handelt er grob
fahrlässig und muss einmal in die Vollen werfen. Pro Kegel kriegt er dann
0,5 € Strafe aufgebrummt, wobei Pumpe als 9 zählt.
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§ 8 |
Der Scheißekönig muss auf dem darauf folgenden Kegelabend die
Scheiße-Kappe tragen. Er hat sich selbst darum zu kümmern, dass er diese
semischöne Kopfbedeckung spätestens eine Viertelstunde nach Kegelstart
aufgesessen hat und sie dann bis zum Kegelende trägt. Tut er dies nicht
beweist er, dass er ein Scheißkerl ist und
muss einmal in die Vollen werfen und pro Kegel 0,5 €
abdrücken. Es zählt nur das direkte Sch...-Wort (allerdings in allen Sprachen,
auch Latein und Esperanto) und auch nur, wenn
es auf der Kegelbahn gesagt wurde. Der Pumpenkönig muss 5 Euro als Zusatzstrafe
abdrücken. Die Inhaber des Königs- und Pumpenkönigs-Pokals haben Sorge um
diese zu tragen und müssen sie mit nach Hause nehmen. Tun sie dies nicht
oder fehlt der Pokal am darauf folgenden Kegeltermin kostet das für sie
jeweils eine Runde 0,2 l-Bier.
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§ 9 |
Über jeden Gag, egal
wie flach er ist, sollte wenigstens geschmunzelt werden. Bei
Schenkelklopfern darf man auch Standing Ovations bzw. La-Ola-Wellen
erwarten.
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§ 10 |
Wer sich vor und
sogar während des Königskegelns von der Kegelbahn entfernt, muss sich
Beleidigungen unter der Gürtellinie gefallen lassen sowie beim nächsten
Kegeln eine Runde Kurzen schmeißen.
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§
11 |
Es herrscht für die
Kegelzeit absolutes Frauenverbot auf der Bahn ( Ausnahme: Bedienung ).
Auch hier muss der Verantwortliche eine Runde Kurzen ausgeben. Bei
Transvestiten muss der perverse Freund nicht eine halbe Runde geben,
sondern zwei Runden!
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§ 12 |
Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Gastkegler zum Kegelabend
mitzubringen. Er ist verpflichtet, sich um den Gast zu kümmern. Umgekehrt
gilt dies aber nicht. Der Gast muss selbstverständlich seine Strafen plus
den Monatsbeitrag bezahlen, schnorren geht woanders.
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§ 13 |
Finden sich keine 4 Teilnehmer (inkl. Gastkegler) zum Kegelabend zusammen,
muss das Kegeln abgesagt werden. Natürlich könnte theoretisch ein
alleiniges Clubmitglied mit drei Gästen leicht den Königstitel ergattern,
aber wer würde sich schon diese Blöße geben?
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§ 14 |
Die Finanzen (Kasse, Sparbuch) müssen zweijährlich geprüft werden um
Untreue in Form von Koks und Nutten seitens des Kassierers zu unterbinden.
Den Termin zur Kassenprüfung gibt der Kassierer vor, um die Verpflegung
kümmert sich das Orga-Team.
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$ 15 |
Kegelfahrt ist alle
zwei Jahre. Sie darf nicht in den Monaten Juni, Juli und August
stattfinden und ist auf maximal 4 Tage begrenzt.
Das Orga-Team managt
die ganze Sache und muss mindestens ein halbes Jahr vor der Fahrt den
ungefähren Reisetermin bekannt geben, bis zwei Monate vorher muss der
genaue Zeitraum feststehen. Es legt dann eine Frist fest, bis wann sich
jeder noch von der Tour abmelden kann.
Bis einen Monat vor
der Fahrt müssen alle Beträge, einschließlich der Extra-Urlaubskasse,
bezahlt sein.
Außer dem
Taschengeld wird alles aus der Kegelkasse verjubelt. Falls jemand den
Ausflug nicht antreten kann, bekommt er sein Geld aus der Urlaubskasse
zurück. Für den Fall, dass sich jemand nicht fristgerecht abgemeldet hat
oder beim Reiseantritt abwesend ist, wird sein Geld natürlich verprasst,
das ist klar.
Es ist im Übrigen
eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da man ja nie wissen kann
( siehe den Fall Frank S. ).
Das Orga-Team
verfasst für die Homepage einen Bericht über die Kegelfahrt. Eine
Zensur durch den Webmaster oder wen auch immer ist hierbei untersagt.
Verstößt doch jemand gegen dieses elementare demokratische Grundrecht,
wird dies mit Nackt-Kegeln in Gummistiefeln geahndet. Erlaubt ist aber die
Frage, für wen dies eine Bestrafung ist.
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§
16 |
Bei Jahresfahrten
werden nur die Fahrtkosten ersetzt. Schließlich ist die Kegelkasse nicht
Fort Knox! Die weiteren Pflicht-Veranstaltungen sind der Maigang und ein
Winterevent. Lässt das Orga-Team einer dieser Veranstaltungen ausfallen,
ist es verpflichtet einen Grillabend auszurichten. Zu Jubiläumsanlässen
kann es ein Top-Event geben. Diese Veranstaltungen müssen mindestens 4
Wochen vorher vom Orga-Team schriftlich angekündigt werden und dürfen
danach nur bei einer Absage von mindestens 50 % der Mitglieder abgeblasen
werden.
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§
17 |
Jahreshauptversammlungen sind (wer hätte das gedacht?) alle 12
Monate, und zwar zum Kegeltermin im August. Sie muss auf einem
Planwagen stattfinden. Dort werden alle 2 Jahre Neuwahlen
durchgeführt. Diese Wahlen laufen
wie folgt ab: 1. Wahl des Wahlleiters 2. Wahl des
Präsidenten - danach leitet der Präsi wieder die Wahl 3.
Wahl des Orga-Teams 4. Wahl des ersten Schriftführer,
Kassierer, TSI, Bahn-DJ, Webmaster und Supervisor - der
Präsident darf aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung nicht
noch zusätzlich als Kassierer oder Schriftführer gewählt werden
5. Wahl der Stellvertreter-Posten - hier stehen erst alle zur
Wahl, die zuvor noch keinen Posten bekommen haben - hat jemand
schon zwei Posten, steht er nicht zur Wahl Eine Enthaltung bei
der Wahl zählt als nicht anwesend. |
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§ 18 |
Schmeißt ein
Kegelbruder aus gutem Grund eine Party, sind dem Anlass
entsprechend folgende Beiträge zu entrichten:
Hochzeit/Silberhochzeit: 50 € pro Person / Geburtstag:
privat zu Hause: 20 € pro
Person; incl. Essen und Musik: nach Absprache / Einladung zum Schützenthron:
30 € pro Kegelmitglied /
Bundesverdienstkreuz: 25 € pro Person Alles andere wird frei
entschieden. |
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